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Der Minijob im Messe-Business

Der Minijob als Messejob ist grundsätzlich in zwei Bereichen möglich:

  1. als Messebauer im Nebenjob oder
  2. als Service- oder Promotionkraft

Ein Minijobber ist wie eine Teilzeitkraft zu behandeln. Das bedeutet, die Rechte und Pflichten sind für Arbeitnehmer und Arbeitgeber wie bei Teilzeitkräften zu verstehen. Ein Minijobber und eine Minijobberin ist immer in Festanstellung bei dem Arbeitgeber angestellt und über die Bundesknappschaft (Minijobzentrale) angemeldet.
Durch die Festanstellung hat der Arbeitnehmer immer Anspruch auf Urlaub, Fortzahlung des Gehaltes auch während der Krankheit, sowie Kündigungsschutzrechte.

Personalagenturen sind in der Regel die Ansprechpartner für Messepersonal, wohingegen die Messebau-Minijobs bei einem Messebauer direkt anzufragen wäre.
In einigen Jobbörsen wir immer wieder eine Anfragen nach Personal im Anstellungsverhältnis Minijob gestellt. Bei der Bewerbung sollte darauf geachtet werden, dass es sich um eine kurzfristige Beschäftigung oder eine geringfügige Beschäftigung (beides gilt als Minijob), also eine Festanstellung handelt.

Warum nicht selbständig tätig werden?
Messejobs „auf Rechnung“ abzuwickeln ist in der Regel nicht empfehlenswert, außer man hat verschiedene Auftraggeber. Es besteht die Gefahr der Scheinselbständigkeit, wenn Sie nur einen oder sehr wenige Auftraggeber haben.

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Author Messe1x1

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