24.09.2012 - Köln gibt nicht auf
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Prozessbeteiligten in Sachen Bettensteuern in Bingen und Trier nach der Urteilsverkündung am 11. Juli 2012 am vergangenen Freitag auch die schriftlichen Urteilsbegründungen zugestellt. Darin stellt es fest, dass die Erhebung von Bettensteuern auf dienstlich veranlasste Übernachtungen in jedem Fall rechtswidrig ist. Der Dehoga, Bundesverband und Hotelverband Deutschland (IHA) sehen damit die Bettensteuer deutschlandweit faktisch vom Tisch. Anders die Stadt Köln: Sie will weiter sorgfältig prüfen, inwieweit die Steuer doch erhoben werden könne. Dabei sollen neben den juristischen Aspekten auch der Kosten-Nutzen-Aspekt des bürokratischen Aufwandes berücksichtigt werden. ank
Quelle: 21.9.2012 [m+a WebNews]