Fachausstellungen Heckmann / Messe Bremen Noch keine Einigung in Sicht

So ganz klar ist die Situation in Bremen immer noch nicht: Für Fachausstellungen Heckmann ging der Streit um die Traditionsmesse Hafa Bremen vor dem Oberlandesgericht der Hansestadt am 12. April ohne Einigung aus, für die Messe Bremen scheiterten die Hannoveraner mit ihrer einstweiligen Verfügung. Hintergrund der Verhandlung ist, dass Fachausstellungen Heckmann auch im diesjährigen September ihre Verbraucherausstellung Hafa veranstalten will, die Messe Bremen zum gleichen Termin (15. bis 23. September) eine eigene Verbrauchermesse mit Namen Hanselive launchen möchte. Die Richter bekannten, die Firma Heckmann besäße mit ihrer Traditionsveranstaltung zwar keinen vertragsrechtlichen Anspruch auf das Messegelände, beanstandeten aber ausdrücklich den schlechten Stil der Messe Bremen, die kein hanseatisches Verhalten an den Tag gelegt habe. Die Messe Bremen hatte die Kollegen aus Hannover nicht über ihr Vorhaben informiert.
Mit der Installation ihrer neuen Veranstaltung wolle die Messe Bremen die Leistungen ausnutzen, die sich die Hafa in 37jähriger Tradition erarbeitet habe, betonten die Richter. Diesen Gesichtspunkt wollen sie in ihrer Beurteilung der kartellrechtlichen Fragen berücksichtigen. Das Gericht will die Entscheidung am 3. Mai verkünden, regte aber zugleich eine einvernehmliche Lösung an, denn "ein Messekrieg" schade dem Wirtschaftsstandort Bremen.
Fällt das Urteil für Heckmann negativ aus, will der Messeveranstalter vor den Bundesgerichtshof ziehen, um die kartellrechtlichen Fragen abschließend zu klären. "Die Frage, ob der Wettbewerb, wie hier in Bremen, so verzerrt werden darf, muss auch im Sinne anderer Messeveranstalter endgültig geklärt werden", sagt Carola Schwennsen, Geschäftsführerin von Fachausstellungen Heckmann. "Es kann nicht sein, dass ein Fremdveranstalter, der jahrelang in Bremen gute Arbeit geleistet hat, den Stuhl so unerfreulich vor die Tür gesetzt bekommt. Auf einer derartigen Basis lassen sich Investitionen in Bremen nicht seriös planen."
Denn das Gericht stellte auch klar, dass es keine vertraglichen Ansprüche der Fachausstellungen Heckmann GmbH auf Überlassung des Geländes im Herbst 2007 gibt. Zudem betonten die Richter, die Messe Bremen könne zulässigerweise unternehmerisch entscheiden, welchen Mix von Veranstaltungen sie auf ihrem Gelände anbieten wolle. Das Gericht könne sich in betriebswirtschaftlichen Entscheidungen nicht an die Stelle des Unternehmens setzen.
Ungeachtet der gerichtlichen Auseinandersetzung führe die Messe Bremen Gespräche mit der Muttergesellschaft von Fachausstellungen Heckmann, der Deutschen Messe AG aus Hannover, über die Durchführung verschiedener Fachveranstaltungen in Bremen, so Hans Peter Schneider, Geschäftsführer der Messe Bremen.

m+a NEWSLINE Nr. 09 / 2007 vom 26.04.2007
m+a NEWSLINE vom 26. April 2007