Design Company. München Exempel statuiert

Mit einem Gerichtsvollzieher am Stand hatte der CeBIT-Aussteller Gainward Europe, Gräfelfing, sicher am wenigsten gerechnet. Den Vertreter des Landgerichts Hannover hatte die Design Company aus München mitgebracht. Der Grund: Gainward Europe hatte die Design Company gebrieft, ein neues Messestandkonzept für die CeBIT 2007 zu erstellen. Nach getaner Arbeit setzte Gainward das Konzept jedoch mit einer anderen Agentur um.
Für die Design-Company-Geschäftsführer war dies ein klarer Verstoß gegen das Urheberrecht. Denn der Messestand entsprach, wie sich herausstellte, exakt dem Gestaltungskonzept der Design Company. Die Agentur wehrte sich, entschied sich deshalb für ein juristisches Vorgehen und beantragte durch ihre Patentanwälte beim Landgericht Hannover im Eilverfahren den Erlass einer Einstweiligen Verfügung wegen "Verletzung urheberrechtlicher Ausschließlichkeitsrechte" und wegen des "Verstoßes gegen den unlauteren Wettbewerb". Das Gericht gab den Münchnern Recht. Die Firma Gainward Europe GmbH hatte angesichts der Gerichtsentscheidung zwei Möglichkeiten: entweder sofort die Kosten der Agentur zu übernehmen und zu zahlen oder den Messestand auf der CeBIT trotz Hochbetriebs sofort zu schließen. Gainward zahlte.

m+a NEWSLINE Nr. 07 / 2007 vom 29.03.2007
m+a NEWSLINE vom 29. März 2007