Messe Friedrichshafen Verfahren eingeleitet

Die Stadt Friedrichshafen und die Messe Friedrichshafen wollen ihr Gelände vergrößern und zwei weitere Hallen bauen. Die beabsichtigte Erweiterung greift in einen regionalen Grünzug und eine Waldvorrangfläche des verbindlichen Regionalplans Bodensee - Oberschwaben ein - und ist von Bebauung freizuhalten. Damit wäre die vorgesehene Bauleitplanung nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs nicht genehmigungsfähig. Nach dem Landesplanungsgesetz kann jedoch von verbindlichen Zielen der Raumordnung im Einzelfall abgesehen werden. Das Regierungspräsidium (RP) Tübingen hat deshalb für die geplante Erweiterung der Messe in Friedrichshafen ein Verfahren zur Prüfung der Abweichung vom Regionalplan Bodensee-Oberschwaben eingeleitet. Im "Zielabweichungsverfahren" werden nun Ämter, Behörden und Kammern sowie private Umwelt- und Naturschutzverbände gehört. Nach Abschluss der Anhörung will das RP als höhere Raumordnungsbehörde dann über den Antrag der Stadt Friedrichshafen entscheiden.

m+a NEWSLINE Nr. 04 / 2007 vom 08.02.2007
m+a NEWSLINE vom 8. Februar 2007