MCH Messe Schweiz AG, Basel Kein Erfolg im Streit um SARS

April 2003: Das Schweizer Bundesamt für Gesundheit verfügte wegen der Lungenkrankheit SARS ein Arbeitsverbot für aus Asien eingereiste Messeaussteller auf der Schmuck- und Uhrenmesse Baselworld. Das Verbot betraf rund 400 Aussteller und deren 3000 Angestellte. Daraufhin zog die Messe Schweiz vor Gericht - und in einem ersten Entscheid des Eidgenössischen Departements des Inneren den Kürzeren: Eine diesbezügliche Beschwerde wurde Ende 2004 abgelehnt. Nächste Instanz: das Bundesgericht. Von ihm erwartete die Messe Schweiz eine unabhängige Beurteilung und Rechtssicherheit. Nur: Auch dort ist sie im Streit um das SARS-bedingte Arbeitsverbot an der Basler Uhren- und Schmuckmesse von 2003 erfolglos geblieben. Die Argumente des Veranstalters, das Arbeitsverbot habe nicht nur "existenzbedrohende Schadenersatzforderungen" in zweistelliger Millionenhöhe zur Folge gehabt, sondern man habe auf Druck der Aussteller den Standort Zürich aufgeben und in der Folge 40 Mio. Franken in eine Ersatzhalle in Basel investieren müssen, zogen auch in Lausanne nicht. Die Beschwerde wurde abgewiesen. Der angefochtene Entscheid des Eidg. Departements des Innern (EDI), mit dem dieses das Arbeitsverbot bestätigt hatte, wurde vom Bundesgericht nicht aufgehoben. Zudem hat es die Verfahrenskosten von 8000 Franken vollständig der Beschwerdeführerin Messe Schweiz AG auferlegt. Die schriftliche Begründung des Urteils steht noch aus.

m+a NEWSLINE Nr.21 / 2005 vom 27.10.2005
m+a NEWSLINE vom 27. Oktober 2005