Messe Düsseldorf Klage gegen Krebs und Schroer abgewiesen

Das Landgericht Düsseldorf hat die Klage gegen die ehemalige Geschäftsführer der Messe Düsseldorf, Hartmut Krebs und Jürgen Schroer, abgewiesen. Die Messe Düsseldorf hatte sie beschuldigt, mit den Ende der 1990er Jahre veranstalteten Events "Star Trek" und "Titanic" Verluste von insgesamt 60 Mio. EUR verursacht zu haben. Das Unternehmen forderte 8 Mio. EUR Schadenersatz. Begründung: sorgfaltswidrige Geschäftsführung. Das Gericht wies die Klage der Messe ab. Den Geschäftsführern müsse ein weiter Handlungsspielraum zugebilligt werden, ohne den eine unternehmerische Tätigkeit nicht denkbar sei. Dazu gehöre neben dem Eingehen geschäftlicher Risiken auch die Gefahr von Fehlbeurteilungen, der jeder Unternehmensleiter ausgesetzt sei. Eine Schadenersatzpflicht komme erst dann in Frage, wenn die Risikobereitschaft in unverantwortlicher Weise überspannt worden ist. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Beklagten ihren Beurteilungsspielraum nicht überschritten haben. Sie hätten nach den vorliegenden Ergebnissen und Prognosen nicht davon ausgehen müssen, dass die Events weder die Kosten noch Gewinn erwirtschaften würden.
Die Messe Düsseldorf muss jetzt nicht nur den hohen Verlust, sondern auch die Verfahrenskosten tragen.

m+a NEWSLINE Nr.11 / 2005 vom 02.06.2005
m+a NEWSLINE vom 2. Juni 2005