Messe Schweiz, Basel Forderung nach Rechtssicherheit

Sie erinnern sich? SARS? Am 1. April 2003 machte die Schweizer Regierung die Baselworld - Weltmesse für Uhren und Schmuck für ausstellende Asiaten dicht. Eine schlagzeilenträchtige Maßnahme. Denn das Land blieb geöffnet, ein generelles Einreiseverbot gab es für sie nicht. Die geschäftstüchtigen Schweizer ließen die verhinderten Aussteller auch in Hotels und Restaurants gehen. Auch auf die Messe. Aber eben nur als Besucher, nicht als Aussteller. Rund circa 3000 Mitarbeiter ausstellender Unternehmen waren zu jenem Zeitpunkt bereits dort. Die Gelackmeierten waren die asiatischen Aussteller und die Messe Schweiz, die den Anordnungen ihrer Regierung Folge leisten musste.
Die Messe Schweiz zog vor Gericht - und in einem ersten Entscheid des Eidgenössischen Departements des Inneren den Kürzeren: Eine diesbezügliche Beschwerde wurde Ende 2004 abgelehnt. Jetzt erwartet die Messe Schweiz von dem Bundesgericht eine unabhängige Beurteilung und Rechtssicherheit.
Das Eidgenössische Departement des Inneren sei auf die von der Messe Schweiz vorgebrachten Argumente nicht eingegangen. Das Arbeitsverbot habe zu für die Messe existenzbedrohenden Schadenersatzforderungen in zweistelliger Millionenhöhe geführt. Und sie habe auf Druck der betroffenen Aussteller den Standort Zürich für die Baselworld aufgeben und Investitionen von über 40 Mio.Schweizer Franken zur Bereitstellung einer weiteren Messehalle in Basel vornehmen müssen, um die geschädigten Aussteller zurückzugewinnen und die Schadenersatzforderungen abzuwenden.

m+a NEWSLINE Nr.4 / 2005 vom 10.02.2005
m+a NEWSLINE vom 10. Februar 2005