Messe Bremen Niederlage für Heckmann

In dem Rechtsstreit über die B2C-Veranstaltung Hanselife hat der Bundesgerichtshof Mitte Dezember angekündigt, die Revision der Fachausstellungen Heckmann, Hannover, zurückweisen zu wollen. Das bedeutet: Die neue Verbraucherausstellung in Bremen ist rechtlich nicht zu beanstanden. Die Hanselife wurde erstmals im September 2007 von der MGH Messe- und Ausstellungsgesellschaft Hansa durchgeführt. Die Hanselife bedeutete das Aus für die traditionsreiche Hafa, die Fachausstellungen Heckmann seit 37 Jahren in der Hansestadt just zu dem Termin im September veranstaltete. Die Hannoveraner hatten versucht, gegen die Durchführung der neuen Veranstaltung vorzugehen, waren aber zweimal gescheitert. Die letzte Chance wollten sie mit dem Gang zum Bundesgerichtshof wahren. Der sieht bereits die Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision nicht als gegeben an. Die Sache habe weder grundsätzliche Bedeutung, noch erfordere die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung oder die Fortbildung des Rechts eine Entscheidung des obersten Gerichts. Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs bestätigt darüber hinaus die Entscheidungen der Vorinstanzen. Danach ist der Inhaber der Infrastruktureinrichtung (hier: des Messegeländes) grundsätzlich nicht verpflichtet, einem Wettbewerber bessere Bedingungen als sich selbst einzuräumen.
Vielmehr kann er den Veranstalter wechseln, oder selbst eine Verbrauchsgüterausstellung veranstalten, wenn ihm ein anderes Ausstellungskonzept Erfolg versprechender erscheint. Die Hanselife hatte bei ihrer Premiere 67 000 Besucher angezogen, rund 4000 mehr als die letzte Hafa.

m+a NEWSLINE Nr. 1/2 / 2008 vom 09.01.2008
m+a NEWSLINE vom 9. Januar 2008