Mesago Messe Frankfurt, Stuttgart Titelrechte geklärt

Mesago hat vor dem Landgericht Stuttgart einstweilige Verfügungen gegen den Verband der Hersteller von IT-Lösungen für das Gesundheitswesen e.V. (VHitG) sowie gegen die VHitG Servicegesellschaft mbH (VSG) erwirkt. Diese untersagen dem VHitG beziehungsweise der VSG, eine nicht von der Mesago veranstaltete Messe beziehungsweise einen Branchentreffpunkt unter der Bezeichnung Iteg zu bewerben, zu veranstalten oder durch Dritte veranstalten zu lassen. Mesago sah sich zu diesem Schritt gezwungen, nachdem der Verband eine Veranstaltung mit dem Titel Iteg für das Jahr 2008 in Berlin ohne die Beteiligung von Mesago angekündigt und beworben hat. Mit dem Erlass der beiden einstweiligen Verfügungen habe das Landgericht Stuttgart den Standpunkt von Mesago bestätigt, dass die VHitG Servicegesellschaft mbH (VSG) ihre vertraglichen Pflichten als ideeller Träger der Iteg gegenüber Mesago als Veranstalter der Messe verletzt habe, so Mesago in einer Presseerklärung. Mesago stehen daher nach der Überzeugung des Gerichts die Rechte an der weiteren Durchführung der Veranstaltung Iteg zu. Die Namens- und Messerechte an der Iteg hält allein Mesago.

m+a NEWSLINE Nr.20 / 2007 vom 11.10.2007
m+a NEWSLINE vom 11. Oktober 2007