Christian Muche und Frank Schneider, ehemalige Macher der Digitalmesse Dmexco, haben sich gegen ihren ehemaligen Vertragspartner Kölnmesse vor dem Landgericht Köln durchgesetzt. Das hat die am 9. November 2017 erlassene einstweilige Verfügung gegen die beiden aufgehoben und den Antrag der Messegesellschaft zurückgewiesen. Sie hatte ihnen vorgeworfen, durch ihr Engagement bei der Schweizer Digitalkonferenz D-Pulse vertragsbrüchig geworden zu sein. Das sah das Gericht anders: „Das grundsätzlich zwischen den Parteien aufgrund eines im Jahr 2013 geschlossenen Beratervertrags vereinbarte Wettbewerbsverbot lasse den Erlass einer Unterlassungsverfügung nicht zu. Dieses sei zunächst räumlich nur für EU-Mitgliedsstaaten oder Länder, in denen die Antragstellerin selbst tätig ist, vereinbart gewesen. Die von den Antragsgegnern betreute Veranstaltung D-Pulse, deren Organisation durch die Antragsgegner mit dem Antrag verhindert werden sollte, finde jedoch in der Schweiz statt (also nicht EU) und die Antragstellerin habe nicht hinreichend glaubhaft gemacht, dass sie in der Schweiz entsprechend tätig ist. Zudem sei nach Aktenlage D-Pulse bislang eher als Konferenz ausgestaltet gewesen und stehe daher auch inhaltlich nicht im Wettbewerb mit der Dmexco, so dass das Wettbewerbsverbot auch im tatsächlichen Bereich nicht greife“, begründete die Richterin die Entscheidung (Aktenzeichen 25 O 268/17). Schneider und Muche haben nun ihrerseits die Kölnmesse verklagt: Sie sehen sich immer noch im Vertragsverhältnis. Das Duo fordert Honorar sowie eine Gewinnbeteiligung.

Nächste Messe-News lesen

Author Messe 1x1

Mehr News von Messe 1x1