Messe Schweiz will Rechtssicherheit

Sie erinnern sich? SARS? Im März 2003 machte die Schweizer Regierung die Baselworld - Weltmesse für Uhren und Schmuck für ausstellende Asiaten dicht. Eine schlagzeilenträchtige Maßnahme. Denn das Land blieb geöffnet, ein generelles Einreiseverbot gab es für sie nicht. Die geschäftstüchtigen Schweizer ließen die verhinderten Aussteller auch in Hotels und Restaurants gehen. Auch auf die Messe. Aber eben nur als Besucher, nicht als Aussteller. Rund 3000 Mitarbeiter ausstellender Unternehmen waren zu jenem Zeitpunkt bereits in der Schweiz. Die Benachteiligten waren die asiatischen Aussteller und die Messe Schweiz, die den Anordnungen ihrer Regierung Folge leisten musste.
Die Messe Schweiz wehrte sich und zog vor Gericht. In einem ersten Entscheid zog sie den Kürzeren: Das Eidgenössische Departement des Innern lehnte die diesbezügliche Beschwerde kurz vor Weihnachten 2004 ab. Jetzt zieht sie vor das Bundesgericht. Mit dem Gang nach Lausanne will die Messe Schweiz eine unabhängige Beurteilung des Falles und Rechtssicherheit in wichtigen Grundsatzfragen erlangen. Das Ziel: eine unabhängige Beurteilung.
Sie ist der Meinung, dass erst das Bundesgericht als richterliche Instanz eine unabhängige Beurteilung vornehmen und in den mit dem SARS-Entscheid zusammenhängenden wichtigen Grundsatzfragen Rechtssicherheit schaffen kann.
Das Eidgenössische Departement des Inneren hat seinen Entscheid weitestgehend auf die Ausführungen des BAG abgestützt, so die Messe Schweiz. Es sei auf die von ihr vorgebrachten Argumente und Beweismittel praktisch nicht eingegangen.
Das vom BAG am 1. April 2003 ausgesprochene Arbeitsverbot sei weltweit beispiellos gewesen. Es habe in der Folge zu für die Messe Schweiz existenzbedrohenden Schadenersatzforderungen in zweistelliger Millionenhöhe geführt. Die Messe Schweiz musste auf Druck der betroffenen Aussteller den Standort Zürich für die Baselworld aufgeben und Investitionen von über 40 Mio. Schweizer Franken zur Bereitstellung einer für sechs Jahre zur Verfügung stehenden weiteren Messehalle in Basel vornehmen, um die durch den SARS-Entscheid geschädigten Aussteller zurückzugewinnen und die Schadenersatzforderungen abzuwenden.
Die Messe Schweiz ist der Überzeugung, dass die vom BAG verfügte, einzig auf das Personal der Messeaussteller beschränkte Massnahme, nicht geeignet war, die angestrebte Verminderung des Übertragungsrisikos von SARS in der Schweiz auf ein Minimum zu reduzieren.

m+a report Nr.1 / 2005 vom 11.02.2005
m+a report vom 11. Februar 2005