Messe Bozen EV gegen Construct Data Verlag

Das Landgericht Bozen hat dem Construct Data Verlag, Vösendorf/Österreich, untersagt, unter Verwendung des Namens der Messe Bozen oder der Namen der Bozener Veranstaltungen für das ins Internet gestellte Messehandbuch mit der Bezeichnung "Fair Guide", "Guida degli Espositori nel Fair Guide" oder "The Exhibitor's Fair Guide" zu werben. Die einstweilige Verfügung auf Antrag der Messe Bozen ist sofort wirksam. Der Veranstalter fordert seine Aussteller auf, etwaige Verstöße sofort zu melden und auf keinen Fall auf Zahlungsaufforderungen des Construct Data Verlages zu reagieren. Die Österreicher haben es nicht nur in Italien zu zweifelhafter Berühmtheit gebracht. Auch im eigenen Land und in Deutschland sind sie berüchtigt. Hier wurden sie von Seiten der Justiz des unlauteren Vorgehens schuldig gesprochen. Die Masche ist immer dieselbe: Ausstellern wird die Korrektur eines "kostenlosen Zeilengrundeintrages" im Internet-Messeführer Fair Guide angetragen. Änderungen sollen per E-Mail an Construct Data geschickt werden. Eine Rücksendung der Änderungen, die nicht per Mail sondern auf dem von Construct Data beigelegten Formular inklusive Rückumschlag erfolgt, ist dagegen ein kostenpflichtiger Auftrag - was vielen nicht klar ist. Das Erwachen kommt, wenn die ersten Zahlungsaufforderungen von Construct Data eingehen.

m+a NEWSLINE Nr.17 / 2007 vom 30.08.2007
m+a NEWSLINE vom 30. August 2007