Messe Stuttgart Gericht weist Klage Layhers ab

Zwischen den beiden Konkurrenten, der Layher-Gruppe und der Stuttgarter Messe- und Kongressgesellschaft (SMK), gibt es keine vertraglichen Beziehungen, aus denen sich Ansprüche ableiten ließen, sagte das Landgericht Mannheim und lehnte Ende Januar die Klage der Luise Layer GmbH & Co.KG gegen die Messe Stuttgart ab. Die Klage, die am 10. März 2006 erhoben worden war, hatte das Ziel, der Messe Stuttgart zu verbieten, dass der im Juni 2005 geschlossene Vertrag mit der P.E. Schall GmbH praktiziert wird. Außerdem sollte der Messe Stuttgart bis Ende 2027 untersagt werden, die von der P.E Schall GmbH bislang in Sinsheim veranstalteten Messen nunmehr auf dem Gelände der Neuen Messe am Flughafen durchzuführen. Der Vorsitzende Richter betonte in der Verhandlung, das Abwerben der Sinsheimer Messen nach Stuttgart sei ein ganz normaler, wirtschaftlicher Vorgang gewesen. Er sei weder ungewöhnlich noch anstößig noch wettbewerbswidrig. Auch gebe es in den Verträgen zwischen Messeveranstalter Paul Schall und Layher keine Betriebspflicht. Schall, der die Hallen in Sinsheim bis 2027 gemietet hat, könne daher die Gebäude leer stehen lassen und seine Messen woanders abhalten, wenn er die Miete von jährlich 2,2 Mio. EUR weiter zahlt. Für Stuttgarts Messechef Ulrich Kromer bestätigt "das Urteil in vollem Umfang die Rechtsauffassung unseres Hauses und widerlegt gleichzeitig den unsinnigen Vorwurf des angeblichen Messeraubs". Stuttgart geht jetzt davon aus, dass Schall mit allen zehn Messen auf das neue Gelände zieht.

m+a NEWSLINE Nr. 04 / 2007 vom 08.02.2007
m+a NEWSLINE vom 8. Februar 2007