Schall-Umzug Neue Gerüchte

Ab Mitte September soll ein Untersuchungsausschuss des baden-württembergischen Landtags klären, ob - Zitat aus der Rhein-Neckar-Zeitung - "die Landesmesse mit Hilfe oder gar auf Geheiß der Stuttgarter Regierung und unter Anwendung unlauteter Methoden die so genannten Schall-Messen von Sinsheim nach Stuttgart lockte". Am vergangenen Wochenende tauchte ein Gutachten in der Öffentlichkeit auf, das die Heidelberger Kanzlei Bornheim, v. Rosenthal & Kollegen für die Familie Layher als Besitzer der Sinsheimer Messehallen in Auftrag gegeben hat. Das Fazit des von Hans-Peter Schwintowski, Professor für Bürgerliches Recht an der Berliner Humboldt-Universität, erstellten Gutachtens lautet, dass der Vertrag zwischen der Stuttgarter Messe- und Kongressgesellschaft (SMK) und der Schall-Gruppe über den Umzug kartellrechtswidrig, ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und zudem sittenwidrig sei. Dass sich die SMK verpflichtet habe, mehrere Millionen Euro Schadenersatz zu leisten, damit Schall seine Verträge in Sinsheim auflösen kann, sei Verleitung zum Vertragsbruch. Seine Schlussfolgerung: Die Abwerbungsverträge sind nichtig. Wer sie trotzdem vollziehe, mache sich schadenersatzpflichtig.

m+a NEWSLINE Nr.17 / 2005 vom 01.09.2005
m+a NEWSLINE vom 1. September 2005