28.08.2012 - Steuersatz-Anpassung

Die britischen Steuerbehörden haben bekannt gegeben, dass der bisherige Mehrwertsteuersatz auf Messestände an den Steuersatz des restlichen Europas angeglichen wird, meldet die AEO, die britische Association of Event Organisers. Grund: Messestände können seit Neuestem als Dienstleistung klassifiziert werden, wenn sie zusammen mit anderen Serviceleistungen rund um den Messeauftritt im Paket angeboten werden. Weiterführende Infos gibt es unter www.hmrc.gov.uk/briefs/vat/brief2212.htm ank

Quelle: 22.8.2012 [m+a WebNews]