18.07.2012 - Auma begrüßt Bettensteuer-Urteil

Der Verband der deutschen Messewirtschaft Auma hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen die pauschale Erhebung einer Kultur- oder Tourismusförderabgabe auf Hotel-Übernachtungen ausdrücklich begrüßt. Die als Bettensteuer bekannt gewordene städtische Abgabe, die 20 deutsche Städte trotz unsicherer Rechtslage eingeführt hatten, kann damit nicht mehr auf beruflich bedingte Übernachtungen angewendet werden.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig ist allerdings nicht automatisch für alle Kommunen in Deutschland bindend. Es handelt sich um ein Einzelurteil zu den von einer Klage betroffenen Satzungen der Städte Trier und Bingen. Hildesheim kündigte allerdings an, umgehend auf das Leipziger Urteil zu reagieren und die gezahlten Beiträge zurückzuerstatten. Köln, wo die Abgabe seit Oktober 2010 erhoben wird, will dagegen erst die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts abwarten. wew

Quelle: 16.7.2012 [m+a WebNews]