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Messeförderung - Thüringen
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www.messe1x1.de - Neueste Informationen für Messebesucher, Messebauer & Messeaussteller
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| Messeförderung Thüringen |
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Was wird gefördert?
Förderungsfähig sind alle Messen und Ausstellungen, die beim AUMA inter- national/überregional kategorisiert sind. |
Antragsberechtigte:
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU),
die dem verarbeitenden Gewerbe zuzuordnen sind
- KMU aus dem Bereich technologie-
orientierter Dienstleistungen
- Architektur- oder Ingenieurbüros
- Die Unternehmen dürfen nicht älter
als acht Kalenderjahre sein!
Förderungsfähige Kosten:
- Aufwendungen für Standfächenmiete bis zu 40 qm Ausstellungsfläche (bis zu einem Betrag von max. 300 € pro qm)
- Aufwenndungen für Standbau bis zu 40 qm Ausstellungsfläche (bis zu einem Betrag von max. 300 € pro qm)
- Die Förderung kann bis zu 3 mal jährlich in Anspruch genommen werden. Die förder-
fähigen Gesamtkosten müssen dabei je Maßnahme mind. 2.000 € betragen (Ba- gatellgrenze). Die Fördersumme kann im Höchstfall jeweils 12.000 € betragen.
Antragsverfahren:
Die Anträge sind grundsätzlich rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung unter Verwendung des entsprechenden Vordruckes einzureichen.
Stand: 03.2006
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| Adressen /Ansprechpartner |
Allgemeine Fragen:
Handwerkskammer Erfurt Geschäftsbereich Gewerbeförderung
Fischmarkt 13 / 16
D-99084 Erfurt
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www.hwk-erfurt.de |

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Tel.: +49 (0)361 / 67 07 341

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mgorsler(at)hwk-erfurt.de |
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Detailfragen und Antragstellung:
Handwerksförderungsgesellschaft Thüringen mbH
Fischmarkt 13 / 16
D-99084 Erfurt
Ansprechpartner: Frau Loges
Tel.: +49 (0)361 / 67 07 458

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info(at)hwf-th.de |
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Für Thüringen liegen uns keine Richtlinien und Vorlagen vor.
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