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www.messe1x1.de - Neueste Informationen für Messebesucher, Messebauer & Messeaussteller
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| Messeförderung Sachsen |
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Was wird gefördert?
Gefördert werden insbesondere Gemeinschaftsaktionen sächsischer Unternehmen zur Darstellung ihrer Produkte bei Auslandsmessen und Messen im Inland mit überregionaler Bedeutung, Produktpräsentationen im Ausland, Symposien zur Erschließung ausländischer Märkte
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Wer wird gefördert?
- KMU des produzierenden Gewerbes
- KMU, die wirtschaftsnahe Dienstleistungen erbringen
- KMU des sächsischen Außenhandels
Antragsverfahren:
Anträge sind formgebunden und müssen spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung vorliegen
Höhe der Förderung:
Auslands- und Inlandsmessen werden jeweils mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert.
Sonstiges / Besonderheiten
Die Förderung von Auslands- und Inlandsmessen ist je Unternehmen und Veranstaltung durch einen Höchstbetrag begrenzt.Förderungen sind maximal fünfmal pro Jahr, wiederholte Teilnahme an der gleichen Messe bis zu dreimal möglich.
Stand: 03.2006
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| Adressen /Ansprechpartner |
Sächsische Aufbaubank Abteilung Wirtschaftsförderung
Prinaische Straße 9
01069 Dresden
ServiceCenter
Tel.: +49 (0)351 / 4910-4910
Fax: +49 (0)351 / 4910-1015
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www.sab.sachsen.de |
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