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Messeförderung - Sachsen-Anhalt
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www.messe1x1.de - Neueste Informationen für Messebesucher, Messebauer & Messeaussteller
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| Messeförderung Sachsen-Anhalt |
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Was wird gefördert?
Überregionale Messen die im AUMA- Handbuch ausgewiesen sind, regionale Fachmessen mit überregionaler Orientierung die von besonderem Landesinteresse sind, desweiteren werden Messefachseminare zur Vorbereitung für gemeinsame Messebeteiligungen im Ausland gefördert.
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Förderungsfähige Kosten:
Standmiete, Standbau, Betriebskosten (Wasser, Strom, Gas), Katalogeintrag, Transport der Exponate sowie die Reisekosten eines Unternehmensvertre- ters, Dolmetscher, Übersetzungs- und Druckkosten für messebezogene Informationsmaterialien
Antragsverfahren:
Anträge auf Zuwendungen für Beteiligungen an Messen / Ausstellungen sind analog der Bundes- förderung spätestens sechs Wochen vor Messe- beginn beim Landesförderinstitut zu stellen.
Max. Förderhöhen im Inland:
- 50% und max. 5.200 €
Max. Förderhöhen in EU und ETFA Ländern:
- 50% und max. 7.700 €
Max. Förderhöhen in allen sonstigen Ländern:
- 50% und max. 7.700 €
Besonderheiten:
Unternehmen aus folgenden Bereichen sind von der Förderung ausgeschlossen:
- Schiffsbau
- Kunstfaser
- KFZ - Produktion
- Fischerei
- Verkehr
- Landwirtschaft
- Kohlebergbau
Diese Bereiche wurden ausgeschlossen, da sie von der EU-Kommission als sensible Wirtschaftsbereiche eingestuft wurden.
Stand: 01.2005
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| Adressen /Ansprechpartner |
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Domplatz 12
39104 Magdeburg
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www.ib-sachsen-anhalt.de |
Frau Marina Volkmar
Tel.: +49 (0)391 / 589-1974

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marina.volkmar(at)ib-lsa.de |
Frau Steffi Frase
Tel.: +49 (0)391 / 589-1984

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steffi.frase(at)ib-lsa.de |
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