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Messeförderung - Saarland |
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www.messe1x1.de - Neueste Informationen für Messebesucher, Messebauer & Messeaussteller
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| Messeförderung Saarland |
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Was wird gefördert?
Die erste Teilnahme von Unternehmen an Messen mit einem eigenen Messestand oder im Rahmen von Firmengemein- schaftsständen, die Saarland interna- tional auf wichtigen Schlüsselmessen im In- und Ausland ausrichtet. |
Antragsverfahren:
Das Verfahren für Teilnehmer an Firmengemein- schaftsständen ist denkbar einfach - bereits durch formlose Beantragung der Teilnahme an einem Gemeinschaftsstand können Firmen die maximal mögliche Förderung ausschöpfen. Die Förderung als Einzelaussteller ist an einen förmlichen Antrag gebunden.
Sonstiges / Besonderheiten
Wichtige Voraussetzungen für die Förderung als Einzelaussteller:
- Betriebsstätte im Saarland
- weniger als 250 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
- Vorjahresumsatz unter 20 Mio € (Handwerk), 40 Mio € (Industrie)
- Sie haben noch nicht zweimal (Inlandsmesse), bzw. dreimal (Auslandsmesse) als Aussteller teilgenommen.
- Messe in Deutschland: die Veranstaltung ist in der Auma-Datenbank Messedaten "Deutschland" als internationale/überregionale Veranstaltung aufgeführt
- Messe im Ausland: die Veranstaltung ist in der Auma-Datenbank Messedaten "Weltweit" oder in der m+a-Messedatenbank "Messen" als Messe außerhalb Deutschlands aufgeführt.
Max. Förderhöhen im Inland:
- bis zu 50% und max. 4.250 €
Max. Förderhöhen im Ausland:
- bis zu 80% und max. 7.500 €
Stand: 04.2005
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| Adressen /Ansprechpartner |
Ministerium für Wirtschaft Referat Außenwirtschaft
Am Stadtgraben 6-8
D-66111 Saarbrücken
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www.wirtschaft.saarland.de |

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Ministerialrat Joachim Kiefaber
Tel.: +49 (0)681 / 501-4140
Fax: +49 (0)681 / 501-4211

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j.kiefaber(at)wirtschaft.saarland.de |
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Hier können Sie Richtlinien und Vorlagen, falls sie uns vorliegen, downloaden.
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Antrag.pdf (67 KB) |
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