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Messeförderung - Niedersachsen
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www.messe1x1.de - Neueste Informationen für Messebesucher, Messebauer & Messeaussteller
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| Messeförderung Niedersachsen |
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Was wird gefördert?
Teilnahme an Messen auf Gemeinschafts- ständen im Inland sowie eines Hauptaus- stellers auf Einzel- oder Gemeinschafts- ständen im Ausland, die im AUMA-Ka- talog verzeichnet sind. Die Förderung beschränkt sich auf EU-Beitrittsländer sowie Nicht-EU-Staaten. |
Eine Aufstellung, auf welchen Messen Gemein- schaftsstände gefördert werden, hat die NBank auf ihrer Internetseite bereitgestellt.
Förderungsfähige Kosten:
Zuwendunsfähig sind alle für die Organisation und den Betrieb des Standes notwendigen Ausgaben. Ausgenommen sind Eigenleistungen sowie Aus- gaben für Reisen, Unterkunft und Verpflegung und Bewirtung des Unternehmens.
Antragsverfahren:
Der Antrag ist vor der verbindlichen Anmeldung beim Messeveranstalter bei der zuständigen Bewilligungsbehörde abzugeben.
Sonstiges / Besonderheiten
Bei Teilnahmen auf Gemeinschaftsständen im Inland sollen mind. 5 Unternehmen aus Niedersachsen teilnehmen. Bei Gemeinschaftsständen im Ausland sollen mind. 8 Unternehmen aus Niedersachsen teilnehmen.
Max. Förderhöhen im Inland:
- 80% bei Gemeinschaftsständen, höchstens jedoch
5.000 €
Max. Förderhöhen in EU und EFTA Ländern:
- 50% bei Einzelständen, höchstens jedoch 3.000 €
- 80% bei Gemeinschaftsständen, höchstens jedoch
6.000 €
Max. Förderhöhen in allen sonstigen Ländern:
- 50% bei Einzelständen, höchstens jedoch 6.000 €
- 80% bei Gemeinschaftsständen, höchstens jedoch
9.000 €
Stand: 03.2006
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| Adressen /Ansprechpartner |
NBank Investitions und Förder- bank Niedersachsen GmbH
Günther-Wagner-Allee 12-14
30177 Hannover
Beratung:
Tel.: +49 (0)511 / 300 31-333
Fax: +49 (0)511 / 300 31-11-333
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beratung(at)nbank.de |

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www.nbank.de |
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Über folgende Links können Sie die aktuellesten Richtlinien und Vorlagen downloaden:
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