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Messeförderung - Mecklenburg-Vorpommern
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www.messe1x1.de - Neueste Informationen für Messebesucher, Messebauer & Messeaussteller
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| Messeförderung Mecklenburg-Vorpommern |
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Wer wird gefördert?
Betriebe die weniger als 250 Personen beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft |
Was wird gefördert?
Maximal 3 Beteiligungen an Messen und Ausstellungen pro Unternehmen im Kalenderjahr. Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Standmiete.
Wie wird gefördert ?
Für Beteiligungen an Messen und Ausstellungen be- trägt die Zuwendung bis zu 50 % der Standmiete, maximal jedoch 6 TEUR je Unternehmen und Maßnahme. Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 2 TEUR sind von der Förderung ausgeschlossen (Bagatellgrenze). Ein Rechts- anspruch auf Mittel besteht nicht.
Antragsverfahren:
Der formgebundene Antrag ist vor Beginn des Vorhabens (z. B. Messeanmeldung) beim Lan- desförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern einzureichen
Stand: 03.2006
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| Adressen /Ansprechpartner |
Landesförderinstitut Mecklenburg- Vorpommern
Werkstraße 213
19061 Schwerin
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www.lfi-mv.de |
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Telefonische Erstberatung:
Frau Chiari
Tel.: +49 (0)385 / 63 63-12 82
Fax: +49 (0)385 / 63 63-14 79
Weiterführende Beratung:
Frau Schommartz
Tel.: +49 (0)385 / 63 63-14 64
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info(at)lfi-mv.de
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