 |
|
|
|
www.messe1x1.de - Neueste Informationen für Messebesucher, Messebauer & Messeaussteller
|
 |
 |
|
| Messeförderung Hessen |
|

|
Was wird gefördert?
Messen und Ausstellungen, soweit im Bereich der EU und ETFA gefördert wird, sollen die Mittel vornehmlich dem Hand- werk beziehungsweise Kleinbetrieben mit bis zu 10 Beschäftigten zugute kommen. |
Förderungsfähige Kosten:
Miete einer angemessenen Ausstellungsfläche, Messestand (Miete, Auf- und Abbau, Gestaltung, Transport), Rücktransport von Exponate, Versi- cherungen für Stand und Exponate, Betriebskosten (Gas,Wasser,Strom), obligatoriische Katalogeinträge, Fremdpersonal
Antragsverfahren:
Die Anträge müssen spätestens 4 Wochen vor Beginn eines Vorhabens gestellt werden und müssen einen Finanzierungsplan enthalten.
Sonstiges / Besonderheiten
Bei Beteiligungen an Messen im Ausland können Vorhaben im Einzelfall auch dann gefördert werden, wenn bereits Anzahlungen für eine beabsichtigte Teilnahme geleistet worden sind.
Max. Förderhöhen im Inland:
- 50% und max. 5.000 €
Max. Förderhöhen in EU und ETFA Ländern:
- 50% und max. 5.000 €
Max. Förderhöhen in allen sonstigen Ländern:
- 50% und max. 5.000 €
Besonderheiten:
Hier soll die Förderung vornehmlich Handwerks- sowie Kleinbetrieben mit bis zu 10 Mitarbeitern zugute kommen. Allerdings können auch KMU´s mit einem Jahresumsatz von bis zu max. 75 Mio Euro gefördert werden.
Stand: 01.2005
|
|
 |
 |
 |
| Adressen /Ansprechpartner |
Hessisches Ministerium für Wirtschaft
und Verkehr und Landesentwicklung
Postfach 31 29
65021 Wiesbaden
|
 |
www.wirtschaft.hessen.de |
Tel.: +49 (0)611 / 8152-418
Fax: +49 (0)611 / 8152-229
|
Für Hessen liegen uns keine Richtlinien und Vorlagen vor.
|
|
|
|
|
|  |