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| Messeförderung Bremen |
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Was wird gefördert?
Messebeteiligungen kleiner und mittlerer Unternehmen an Messen und Ausstellun- gen von überregionaler und internatio- naler Bedeutung. Als überregionale oder internationale Messen werden nur Veran- staltungen anerkannt, die als solche im Messeführer der AUMA aufgeführt sind.
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Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerb- lichen Wirtschaft mit Sitz bzw. Betriebsstätte im Land Bremen.
Als KMU gelten gemäß den Regelungen der Euro- päischen Union (EU) Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. EURO Umsatz oder einer Jahresbilanzsumme von max. 43 Mio. EURO.
Das antragstellende Unternehmen darf nicht zu 25% oder mehr im Besitz von Unternehmen sein, die diese Definition überschreiten.
Darüber hinaus werden bei der Berechnung der zuvor benannten KMU-Grenzwerte die Daten des jeweiligen Unternehmens, sowie aller Unternehmen, von denen es direkt oder indirekt 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile hält, berücksichtigt.
Förderungsfähige Kosten:
Standkosten (Standmiete, Mietmobiliar), Kosten für den Standauf- u. abbau durch Dritte, Transport- u. Versicherungskosten, Kosten für veranstaltungsbe- gleitende /-bezogene Werbemaßnahmen, Fremd- personal zur Betreuung/Unterstützung auf der Messe (Dolmetscher, Hostessen), Hotel- und Fahrtkosten (nicht jedoch Reisekostenpauschalen für eigene Mitarbeiter)
Antragsverfahren:
Für die Antragstellung stehen entsprechende Vordrucke zur Verfügung. Die Anträge auf Messeförderung müssen vor der Anmeldung zur Messe oder mindestens drei Monate vor Messe- beginn bei der WfG Bremer Wirtschaftsförderung GmbH Kontorhaus am Markt eingegangen sein
Max. Förderhöhen im Inland und europäischem Ausland:
- bis zu 50% und max. 6.000 €
Max. Förderhöhen in außereuropäischen Ländern:
- bis zu 50% und max. 10.000 €
Besonderheiten:
Je Unternehmen können max. zwei Beteiligungen pro Kalenderjahr unterstützt werden.
Einschränkend gilt, dass pro Unternehmen insgesamt max. vier Inlandsbeteiligungen und bei europäischen und außereuropäischen Messebeteiligungen in einem Zeitraum von zehn Jahren max. drei Förderungen für die gleiche Veranstaltung förderfähig sind. Darüber hinaus kann eine Förderung nur erfolgen, sofern der errechnete Zuschuss mindestens 20 % der gesamten Projektkosten erreicht.
Weitere Förderbeschränkungen gelten aufgrund von EU-Vorschriften, insbesondere im Verkehrssektor und im Bereich der Landwirtschaft. Als europäische Messe ist eine Messe in den Ländern der EU, des EWR (Norwegen, Island, Liechtenstein) sowie der Schweiz und der Länder mit offiziellem Kandidaten- status für den Beitritt zur Europäischen Union (Bulgarien, Rumänien, Türkei, Kroatien) zu verstehen.
Stand: 03.2006
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| Adressen /Ansprechpartner |
WfG Bremer Wirtschaftsförderung GmbH - Kontorhaus am Markt
Langenstraße 2-4
28195 Bremen
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www.wfg-bremen.de |

Frau Leslie Schoßmeier
Tel.: +49 (0)421 / 9600-226
Fax: +49 (0)421 / 9600-8226

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schossmeier(at)wfg-bremen.de
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Für Bremen liegen uns keine Richtlinien und Vorlagen vor.
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