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www.messe1x1.de - Neueste Informationen für Messebesucher, Messebauer & Messeaussteller
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| Messeförderung Berlin |
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Wer wird gefördert?
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Berlin beim Markteinstieg im Ausland mit dem Ziel, ihre internationale Wettbewerbsfähig- keit und die des Standortes Berlin zu stärken. |
Förderfähig sind Unternehmen mit Sitz in Berlin, die...
- bis zu 500 Beschäftigte haben,
- über einen Jahresumsatz von nicht mehr
als 80 Mio. EUR oder eine Jahresbilanz- summe von nicht mehr als 54 Mio. EUR verfügen,
- zu weniger als 25 Prozent im Besitz
von Unternehmen sind, welche die KMU-Kriterien nicht erfüllen.
Was wird gefördert:
Es werden folgende Vorhaben gefördert, die überregionale und internationale Aktivitäten von Berliner Unternehmen verstärken:
- Allgemeine Unternehmenspräsentationen
Gefördert werden maximal zwei Unternehmens- und Produktpräsentationen pro Jahr, die von nicht auf Gewinn ausgerichteten, wirtschaftsnahen Institutionen im Ausland organisiert werden.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 v. H. der Kosten der Teilnahme gemäß Rechnung des Veranstalters für die Durchführung inklusive Vor- und Nachbereitung, jedoch maximal 7 500 € je Teilnahme.
- Messebeteiligungen an Gemeinschafts- und Infoständen
Gefördert wird die aktive Erst- oder Zweitteilnahme (maximal zwei Förderungen im Kalenderjahr) an Gemeinschafts- und Infoständen auf Messen, Ausstellungen und anderen wirtschaftsbezogenen Veranstaltungen mit hervorragender Bedeutung.
Förderfähig sind die im Zusammenhang mit dem Messeauftritt auf dem Gemeinschaftsstand entstehenden Sachkosten (Standbau, Standbetrieb inklusive Bewachung, Reinigung und Gebühren, Standmiete, Grafik, Transport, Öffentlichkeitsarbeit, Standbetreuung).
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 v. H. der Gesamtkosten (maximal 100 000 €). In einzelnen Fällen kann das Land zusätzlich Kostenanteile für im wirtschaftspolitischen Interesse Berlins liegende besondere Begleitmaßnahmen der Messebeteiligung übernehmen.
- Individuelle Messebeteiligung
Sofern ein beschlossener Messegemeinschafts- oder Infostand nicht durchgeführt wird, weil die in Abhängigkeit von der Messe zweckdienliche Mindestteilnehmerzahl unterschritten wird und der Antragsteller bereits für eine Teilnahme akquiriert wurde, ist eine Messeeinzelförderung auf Antrag möglich.
Eine Einzelförderung ist auch möglich, wenn ein Berliner Unternehmen sich an einem vom Land Brandenburg organisierten Gemeinschaftsstand („Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg“) beteiligt. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 v. H. der Gesamtkosten (maximal 5 000 € für Messen in Europa, maximal 7 500 € für Messen außerhalb Europas).
Stand: 03.2006
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| Adressen /Ansprechpartner |
Berlin Partner GmbH
Ludwig Erhard Haus
Fasanenstraße 85
D-10623 Berlin
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www.berlin-partner.de |

Herr Steffen Christoph
Tel.: +49 (0)30 / 399 80-284
steffen.christoph(at)berlin-partner.de
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