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Messeförderung - Baden-Württemberg
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www.messe1x1.de - Neueste Informationen für Messebesucher, Messebauer & Messeaussteller
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| Messeförderung Baden-Württemberg |
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Was wird gefördert?
Zur Förderung zugelassen sind ge- kennzeichnete Messen im Ausland, die nicht von anderer öffentlicher Seite (z. B. der EU / des Bundes) gefördert werden. |
Förderungsfähige Kosten:
- Standflächenmiete bis zu 50% der nachgewiesenen Flächenkosten

- Nachgewiesener Standbau bis zu 25%
des errechneten Förderzuschusses
- Komplettstand (nur als eine Einheit)
bis zu 50% der Kosten
Antragsverfahren:
Im Regelfall 2 Monate vor Beginn der Messe.
Sonstiges / Besonderheiten
Um einen Förderzuschuss zu erhalten, müssen mindestens 3 förderfähige baden-württemberg- ische Unternehmen an derselben Auslandsmesse teilnehmen. Die Voraussetzungen hierfür sind in den "Richtlinien" und im "Fördervertrag" vorgegeben. Ein Gruppenzusammen- schluss mit Unternehmen aus anderen Bundesländern ist nicht möglich.
Max. Förderhöhen im Inland:
Sind ersatzlos außer Kraft gesetzt.
Max. Förderhöhen in den EU-Ländern, Island, Norwegen, Schweiz:
- Bis zu 30.000 EUR pro Messe
- Bis zu
3.000 EUR pro Messeteilnehmer
Max. Förderhöhen in sonstigen Ländern:
- Bis zu 30.000 EUR pro Messe
- Bis zu
6.000 EUR pro Messeteilnehmer
Stand: 04.2010
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| Adressen /Ansprechpartner |
Baden-Württemberg International Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbH
Willi-Bleicher-Str. 19
70174 Stuttgart
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www.bw-i.de |
Frau Inge Schwarz
Tel.: +49 (0)711 / 22787-61
Fax: +49 (0)711 / 22787-50

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inge.schwarz(at)bw-i.de |
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www.bw-global.de
Gruppenbeteiligung an Auslandsmessen
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Herr Ralph Ohmayer
Tel.: +49 (0)711 / 22787-20
Fax: +49 (0)711 / 22787-71

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ralph.ohmayer(at)bw-i.de
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