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Startseite -> Messe-Planung -> Messe-Förderung - Übersicht 11.03.2010 Deutsch DEUTSCH Englisch ENGLISH
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Messeförderung - Übersicht
www.messe1x1.de - Neueste Informationen für Messebesucher, Messebauer & Messeaussteller



Förderung - Wer kann teilnehmen?

Anmeldeberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland sowie deren ausländische Niederlassungen und Vertretungen mit Ausstellungsgütern, die in der Bundesrepublik Deutschland oder von deutschen Niederlassungen im Ausland bzw. in deutscher Lizenz hergestellt wurden.



Förderung - Art der Teilnahme:

Die an der Beteiligung teilnehmenden Unterneh-
men entrichten einen Beteiligungspreis für die Betreuung durch die Durchführungsgesellschaft
im Inland und am Veranstaltungsort, für die Überlassung der Ausstellungsfläche und für weitere organisatorische und technische Leistungen. Das Auslandsmesseprogramm kommt den Firmen indirekt zugute. Direkte Zahlungen an einen Aussteller werden nicht geleistet.



Förderung - Antragsverfahren:

Mit der technischen und organisatorischen Abwicklung der Auslandsmessebeteiligungen werden von den zuständigen Ministerien deutsche "Durchführungsgesellschaften" beauftragt. Diese Durchführungsgesellschaften sind in allen mit der Messebeteiligung zusammenhängenden Fragen Ansprechpartner.

Die Beteiligungsvorhaben werden im Auslands-
messeprogramm des Bundes zusammengefasst und vom AUMA (Ausstellungs- und Messe-Aus-
schuss der Deutschen Wirtschaft e.V.) in Printform und auch im Internet unter auma-messen.de veröffentlicht.



Förderung - Messe in Bundesland:

Messe Baden-Württemberg
Messe Bayern
Messe Berlin
Messe Brandenburg
Messe Bremen
Messe Hamburg
Messe Hessen
Messe Mecklenburg-Vorpommern
Messe Niedersachsen
Messe Nordrhein-Westfalen
Messe Rheinland-Pfalz
Messe Saarland
Messe Sachsen
Messe Sachsen-Anhalt
Messe Schleswig-Holstein
Messe Thüringen

...oder nutzen Sie das Menü oben.



Tipp zur Antragstellung:

Wegen der angespannten Lage der öffentlichen Kassen gilt im allgemeinen, dass die entsprechenden Anträge so früh wie möglich gestellt werden.

Dies ist vor allem wichtig, da kein rechtlicher Anspruch auf eine Förderung besteht, d.h. wenn die Kassen leer sind, gehen Antragssteller leer aus.

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