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 Förderung - Wer kann teilnehmen?
Anmeldeberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland sowie deren ausländische Niederlassungen und Vertretungen mit Ausstellungsgütern, die in der Bundesrepublik Deutschland oder von deutschen Niederlassungen im Ausland bzw. in deutscher Lizenz hergestellt wurden.
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Förderung - Art der Teilnahme:
Die an der Beteiligung teilnehmenden Unterneh- men entrichten einen Beteiligungspreis für die Betreuung durch die Durchführungsgesellschaft im Inland und am Veranstaltungsort, für die Überlassung der Ausstellungsfläche und für weitere organisatorische und technische Leistungen. Das Auslandsmesseprogramm kommt den Firmen indirekt zugute. Direkte Zahlungen an einen Aussteller werden nicht geleistet.

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Förderung - Antragsverfahren:
Mit der technischen und organisatorischen Abwicklung der Auslandsmessebeteiligungen werden von den zuständigen Ministerien deutsche "Durchführungsgesellschaften" beauftragt. Diese Durchführungsgesellschaften sind in allen mit der Messebeteiligung zusammenhängenden Fragen Ansprechpartner.
Die Beteiligungsvorhaben werden im Auslands- messeprogramm des Bundes zusammengefasst und vom AUMA (Ausstellungs- und Messe-Aus- schuss der Deutschen Wirtschaft e.V.) in Printform und auch im Internet unter auma-messen.de veröffentlicht.

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